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Staatsoberhäupter

(1) 1Trger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfhigen Persnlichkeit zu gefhrden, sind von der Bundesprfstelle fr jugendgefhrdende Medien in eine Liste jugendgefhrdender Medien aufzunehmen. 2Dazu zhlen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewaltttigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen

(2) Die Liste ist in vier Teilen zu fhren.

(3) Ein Medium darf nicht in die Liste aufgenommen werden

(4) In Fllen von geringer Bedeutung kann davon abgesehen werden, ein Medium in die Liste aufzunehmen.

(5) Medien sind in die Liste aufzunehmen, wenn ein Gericht in einer rechtskrftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen der in 86, 130, 130a, 131, 184, 184a, 184b oder 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte hat.18

(6) Telemedien sind in die Liste aufzunehmen, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Lnder fr den Jugendmedienschutz die Aufnahme in die Liste beantragt hat; es sei denn, der Antrag ist offensichtlich unbegrndet oder im Hinblick auf die Spruchpraxis der Bundesprfstelle fr jugendgefhrdende Medien unvertretbar.

(7) 1Medien sind aus der Liste zu streichen, wenn die Voraussetzungen fr eine Aufnahme nicht mehr vorliegen. 2Nach Ablauf von 25 Jahren verliert eine Aufnahme in die Liste ihre Wirkung.

(8) 1Auf Filme, Film- und Spielprogramme, die nach 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 gekennzeichnet sind, findet Absatz 1 keine Anwendung. 2Absatz 1 ist auerdem nicht anzuwenden, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Lnder fr den Jugendmedienschutz ber das Telemedium zuvor eine Entscheidung dahin gehend getroffen hat, dass die Voraussetzungen fr die Aufnahme in die Liste jugendgefhrdender Medien nach Absatz 1 nicht vorliegen. 3Hat eine anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle das Telemedium zuvor bewertet, so findet Absatz 1 nur dann Anwendung, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Lnder fr den Jugendmedienschutz die Voraussetzungen fr die Aufnahme in die Liste jugendgefhrdender Medien nach Absatz 1 fr gegeben hlt.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europischen Union zur Bekmpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31.10.2008 (BGBl. I S. 2149), in Kraft getreten am 05.11.2008 Gesetzesbegrndung verfgbarVorherige Gesetzesfassungen

67 Entscheidungen zu 18 JuSchG in unserer Datenbank:

Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap

Zum selben Verfahren:

Bushidos Klage gegen Indizierung der CD “Sonny Black” hat Erfolg

Bushido – Indizierung rechtmig

Verbleib eines PC-Spiels in der Liste jugendgefhrdender Medien

Rammstein-Album “Liebe ist fr alle da” frei verkuflich

Zum selben Verfahren:

Bestimmen des Personenkreises Minderjhriger bei der Beurteilung der …

Gericht hebt Verbot von Rammstein-Album auf

Klage eines Tontrgerunternehmens gegen die Rcknahme einer …

Zum Anspruch nach IFG gegen die BPjM auf Herausgabe einer (ausschlielich analog …

Zum selben Verfahren:

Herausgabe einer Kopie des indizierten Videofilms “Carl Ludwig 2. Teil” als …

Alle 67 Entscheidungen

(1) 1In den Fllen des 7 Abs. 1 ist auch der Fhrer des Kraftfahrzeugs zum Ersatz des Schadens nach den Vorschriften der 8 bis 15 verpflichtet. 2Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Fhrers verursacht ist.

(2) Die Vorschrift des 16 findet entsprechende Anwendung.

(3) Ist in den Fllen des 17 auch der Fhrer eines Kraftfahrzeugs zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so sind auf diese Verpflichtung in seinem Verhltnis zu den Haltern und Fhrern der anderen beteiligten Kraftfahrzeuge, zu dem Tierhalter oder Eisenbahnunternehmer die Vorschriften des 17 entsprechend anzuwenden.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Haftung bei Unfllen mit Anhngern und Gespannen im Straenverkehr vom 10.07.2020 (BGBl. I S. 1653), in Kraft getreten am 17.07.2020 Gesetzesbegrndung verfgbar

5.120 Entscheidungen zu 18 StVG in unserer Datenbank:

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Zum Haftungsverhltnis aus erhhter Betriebsgefahr eines landwirtschaftlichen …

1. Zur Auslegung von “Besitzklausel” und “Benzinklausel” in der privaten …

1. Auf das Rckwrtseinfahren vom Parkplatz auf eine Fahrbahn ist nicht 9 Abs. …

Fahrzeughalter kann fr Schaden beim Beladen seines Kraftfahrzeugs haften

Zum selben Verfahren:

Zahlungsanspruch eines Geschdigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld …

Unfall – Haftungsquote bei Zusammensto eines Hundes mit Fahrzeug auf der Strae

Direktanspruch des geschdigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der …

Unfall – rckwrts aus gegenberliegenden Parkbuchten ausgeparkt – …

Haftung des Busfahrers beim Sturz eines Fahrgastes beim Anfahren

1. Verlangt der Geschdigte eines Verkehrsunfalls die Erstattung vorgerichtlicher …

Alle 5.120 Entscheidungen

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